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RECHTSVERTRETUNG

GUT VERTRETEN

Wirtschaftsrecht / Vertragsrecht
Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten von Gütern und Dienstleistungen sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterliegen Regelungen des Privatrechts. Ihn ihm sind alle Rechte und Pflichten der am Wirtschaftsleben teilhabenden juristischen Personen festgeschrieben.

Zu unseren Mandanten gehören freiberufliche und gewerbetreibende Mittelständler sowie Immobilienunternehmen. Wir lösen Ihre wirtschaftsrechtliche Probleme – sowohl vor Gericht als auch in Vertragsverhandlungen.

WIRTSCHAFTSRECHT / VERTRAGSRECHT
Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten von Gütern und Dienstleistungen sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterliegen Regelungen des Privatrechts. Ihn ihm sind alle Rechte und Pflichten der am Wirtschaftsleben teilhabenden juristischen Personen festgeschrieben.

Zu unseren Mandanten gehören freiberufliche und gewerbetreibende Mittelständler sowie Immobilienunternehmen. Wir lösen Ihre wirtschaftsrechtliche Probleme – sowohl vor Gericht als auch in Vertragsverhandlungen.

Steuerrecht
Das Steuerrecht regelt als Teil des öffentlichen Rechts die Festsetzung und die Erhebung von Steuern. Mithin werden so die Rechtsbeziehungen zwischen den in der Verfassung festgelegten Trägern der Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit sowie den ihnen unterworfenen natürlichen und juristischen Personen. Die Hoheitsrechte sind dabei gemäß bestimmter Vorgaben auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.

Hinter jeder wirtschaftlichen Gestaltung steht die Koordinierung mit dem Steuerrecht, damit das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden kann.

STEUERRECHT
Das Steuerrecht regelt als Teil des öffentlichen Rechts die Festsetzung und die Erhebung von Steuern. Mithin werden so die Rechtsbeziehungen zwischen den in der Verfassung festgelegten Trägern der Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit sowie den ihnen unterworfenen natürlichen und juristischen Personen. Die Hoheitsrechte sind dabei gemäß bestimmter Vorgaben auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.

Hinter jeder wirtschaftlichen Gestaltung steht die Koordinierung mit dem Steuerrecht, damit das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden kann.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Gesetzgeber hat hierbei besondere Klauseln zum Schutz der Mieter erlassen, da es sich bei einer Wohnung um den zentralen Lebensmittelpunkt handelt. Entsprechend anders sind die Beziehungen bei Gewerbemieten geregelt.

Wohneigentumsrecht ist Teil des Immobilienrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungs- bzw. Hauseigentümern untereinander. Mit diesem Rechtsgebiet wurde die Grundlage geschaffen, Eigentum an Wohnungen oder Hausteilen auch abgekoppelt vom Grundstück zu erwerben, das juristisch gesehen untrennbar mit der Immobilie verbunden ist.

Wir beraten unsere Mandanten aus Hausverwaltungen, Unternehmen der Immobilienwirtschaft sowie Privatpersonen in allen Fragen des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts – persönlich, kompetent und vertrauensvoll.

MIET- UND
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Mietrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Gesetzgeber hat hierbei besondere Klauseln zum Schutz der Mieter erlassen, da es sich bei einer Wohnung um den zentralen Lebensmittelpunkt handelt. Entsprechend anders sind die Beziehungen bei Gewerbemieten geregelt.

Wohneigentumsrecht ist Teil des Immobilienrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungs- bzw. Hauseigentümern untereinander. Mit diesem Rechtsgebiet wurde die Grundlage geschaffen, Eigentum an Wohnungen oder Hausteilen auch abgekoppelt vom Grundstück zu erwerben, das juristisch gesehen untrennbar mit der Immobilie verbunden ist.

Wir beraten unsere Mandanten aus Hausverwaltungen, Unternehmen der Immobilienwirtschaft sowie Privatpersonen in allen Fragen des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts – persönlich, kompetent und vertrauensvoll.

Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privatrechtliche Nachfolge der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen – das heißt über die Verfügungen bezüglich Eigentum und anderer veräußerbarer Rechte im Falle des eigenen Todes bzw. im Falle des Antritts eines Erbes. Dies kann im Sinne einer letztwilligen Verfügung bzw. im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erfolgen.

Wir leisten erbrechtliche Beratung von Mandaten in der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, von Erben und Pflichtteilsberechtigten, von Testamentsvollstreckern sowie von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.

ERBRECHT
Das Erbrecht regelt die privatrechtliche Nachfolge der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen – das heißt über die Verfügungen bezüglich Eigentum und anderer veräußerbarer Rechte im Falle des eigenen Todes bzw. im Falle des Antritts eines Erbes. Dies kann im Sinne einer letztwilligen Verfügung bzw. im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erfolgen.

Wir leisten erbrechtliche Beratung von Mandaten in der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, von Erben und Pflichtteilsberechtigten, von Testamentsvollstreckern sowie von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.

MEDIZINRECHT
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient bzw. Ärzten untereinander sind im Medizinrecht geregelt. Zusätzlich sind hier auch die öffentlich-rechtlichen Verfügungen zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Betätigung.

Unsere Mandanten aus Patienten, Ärzten und medizinischen Einrichtungen können sich bei diesem komplexen Themenfeld profitieren von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.

MEDIZINRECHT
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient bzw. Ärzten untereinander sind im Medizinrecht geregelt. Zusätzlich sind hier auch die öffentlich-rechtlichen Verfügungen zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Betätigung.

Unsere Mandanten aus Patienten, Ärzten und medizinischen Einrichtungen können sich bei diesem komplexen Themenfeld profitieren von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.

Zwangsvollstreckungsrecht
Im Zwangsvollstreckungsrecht ist die Inanspruchnahme staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche geregelt. Dies betrifft das Verhältnis von Gläubigern und Schuldner und bedarf eines vollstreckbaren Titels. Die Vollstreckung erfolgt auf Basis des Gewaltmonopols des Staates ausschließlich durch staatliche Vollstreckungsorgane.

Durch langjährige Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten optimal bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Vermeidung bzw. Abwicklung von Zwangsvollstreckungen.

ZWANGSVOLL-
STRECKUNGSRECHT

Im Zwangsvollstreckungsrecht ist die Inanspruchnahme staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche geregelt. Dies betrifft das Verhältnis von Gläubigern und Schuldner und bedarf eines vollstreckbaren Titels. Die Vollstreckung erfolgt auf Basis des Gewaltmonopols des Staates ausschließlich durch staatliche Vollstreckungsorgane.

Durch langjährige Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten optimal bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Vermeidung bzw. Abwicklung von Zwangsvollstreckungen.

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